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PLUDRA - FRANKFURT GmbH
Vorbruch 8 | 29227 Celle
Tel.: 05141 / 81013
Fax: 05141 / 81060
info@pludra.de

Niederlassung Neubrandenburg
Otto-Lilienthal-Str. 14
17039 Neubrandenburg - Trollenhagen
Tel.: 0395 / 7616065
Fax: 0395 / 7615249

PLUDRA – FRANCE
Tour Sébastopol
3, quai Kléber
F 67000 Strasbourg
Tel.: +33 3 88 23 70 63
Fax: +33 3 88 23 70 00
www.pludra.eu

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LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN der Firma PLUDRA - FRANKFURT GMBH

Alle unsere Geschäfte wickeln wir nach den alten, überlieferten Grundsätzen von Treu und Glauben ab, die jedem honorigen Geschäftsmann geläufig sind. Trotzdem benötigen auch wir nachstehende grundsätzliche Liefer- und Zahlungsbedingungen.

§ 1 LIEFERBEDINGUNGEN Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Lieferungen zu Einkaufsbedingungen eines Kunden finden grundsätzlich nicht statt. Sollten Konditionen von diesen festgelegten Konditionen abweichen, dann werden sie grundsätzlich schriftlich bestätigt. Mit der Auftragserteilung an uns werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.

§ 2 ERFÜLLUNGSORT Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist grundsätzlich der Sitz unserer Firma.

§ 3 GERICHTSSTAND – auch für Scheck- und Wechselklagen – ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Celle, es sei denn, dass wir den Rechtsstreit beim Landgericht in Lüneburg anhängig machen. Für den Fall, dass der Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, gilt das für unseren Firmensitz zuständige Gericht als zuständig. Es gilt grundsätzlich deutsches Recht BGB und HGB.

§ 4 LIEFERUNGEN erfolgen ab einem Nettowarenwert von 300 € frei Haus. Hiervon ausgenommen sind Keramikurnen, See- und Granulaturnen, Marmorurnen, friedhofstechnische Geräte und Särge. Für Großhändler gelten separate Bedingungen. Die Ware gilt mit Übergabe an einen Frachtführer als geliefert. Die Ware reist grundsätzlich auf Gefahr des Abnehmers.

§ 5 LIEFERVERZUG Wir sind stets bemüht, unsere Ware unserer verehrten Kundschaft so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen sowie anhaltender radioaktiver Niederschlag berechtigen unsere Firma, zugesagte Lieferfristen zu überziehen. Nach acht Wochen hat der Kunde das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, er muss uns die Inanspruchnahme dieses Rechts aber 10 Tage vorher mit eingeschriebenen Brief anzeigen. Jeglicher Schadensersatz wird für den Fall eines Rücktritts ausgeschlossen.
Bei verspäteter Lieferung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 6 BEANSTANDUNGEN sind unverzüglich vorzunehmen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen bei uns eingehen. Handelsübliche oder geringe Abweichungen, die technisch unvermeidbar sind, dürfen nicht beanstandet werden. Bereits äußerlich erkennbare Schäden an der Ware sind dem Frachtführer anzuzeigen (UPS, Bahn, Post, Spedition.) Reklamierte Ware wird durch uns wieder abgeholt. Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert und gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 ABNAHMEVERWEIGERUNG Nimmt der Kunde bestellte Ware nicht ab, hat die Firma PLUDRA-FRANKFURT GmbH ohne Nachweis Anspruch auf 30% des Nettowarenwertes für entgangenen Gewinn. Diese Summe ist sofort fällig. Dies gilt auch bei Warenrückgabe durch den Kunden zuzüglich tatsächlich entstehender Frachtkosten.
    
§ 8 ZAHLUNGSFRISTEN Unsere Rechnungen werden vom Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung ausgestellt, eine Hinausschiebung der Valutierung wird nur dann anerkannt, wenn diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung rein netto zahlbar, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir einen Nachlass von 2% Skonto. Rechnungen unter 100,00 € Nettowarenwert sind sofort ohne Abzug zahlbar.

§ 9 ZAHLUNGSVERZUG Es tritt Zahlungsverzug automatisch nach Zielüberschreitung ein, bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Diskontsatzes der Dresdner Bank oder Überseebank Zürich für Kontokorrentkredite berechnet. Bei Zahlungsverzug werden automatisch alle anderen Forderungen an den Abnehmer fällig.

§ 10 ZAHLUNG hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck oder Bank-, Giro-, oder Postbanküberweisung. Die Annahme von Wechsel behalten wir uns vor. Diese werden nur gegen Erstattung der Diskontspesen hereingenommen, sie sind auf eine Laufzeit von drei Monaten zu begrenzen, die Prolongierung  wird nur konzediert, wenn der Kunde unaufgefordert mindestens acht Tage vor der Prolongierung deshalb bei uns vorstellig wird.

§ 11 Unsere Firma bleibt Eigentümerin der gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, es besteht jedoch der verlängerte Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB. Der Käufer tritt Forderungen aus Weiterverkauf an uns ab. Pfändungen an unserer Vorbehaltsware sind innerhalb 48 Stunden unter Bekanntgabe des Pfandgläubigers uns anzuzeigen. Umgehungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen auch durch Kommissionsgeschäfte sind unzulässig.

§ 12 Inkassoberechtigt sind nur die Mitarbeiter, die durch Inkassoausweis von der Geschäftsführung dazu ermächtigt sind.

§ 13 VERPACKUNG Verpackungsmaterial nehmen wir kostenlos wieder zurück, wenn uns dieses auf unserem Betriebsgelände in Celle kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

§ 14 GERICHTSSTAND Amtsgericht Celle oder Landgericht Lüneburg.
        Geschäftsführer: Thomas Marcus Pludra HRB 100805, Amtsgericht Lüneburg
        Prokura: Erni Pludra, Christian Pludra, Olaf Felgentreu

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